AGB

§ 1 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Angebote von BluM Transfer Service GmbH sind, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, freibleibend.
  2. Der Besteller kann seinen Auftrag schriftlich oder in elektronischer Form erteilen.
  3. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder in elektronischer Form abgegebenen Bestätigung des Auftrages durch BluM Transfer Service GmbH zustande.

§ 2 Leistungsinhalt

  1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Angaben in der Auftragsbestätigung von BluM Transfer Service GmbH maßgebend
  2. Die Leistung umfasst in dem durch die Bestätigung des Auftrages vorgegebenen Rahmen die Bereitstellung eines Fahrzeugs der vereinbarten Art mit Fahrer und die Durchführung der Beförderung. Die Anwendung der Bestimmungen über den Werkvertrag wird ausgeschlossen
  3. Ist nicht anderes vereinbart, ist BluM Transfer Service GmbH der Einsatz eines Fahrzeugs mit größerer Sitzplatzkapazität zu sonst unveränderten Konditionen freigestellt
  4. Die vereinbarte Leistung umfasst nicht:
    1. die Erfüllung des Zwecks des Ablaufes der Fahrt,
    2. die Beaufsichtigung der Fahrgäste, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und hilfsbedürftigen Personen,
    3. die Beaufsichtigung von Sachen, die der Besteller oder einer seiner Fahrgäste im Fahrgastraum des Fahrzeugs zurücklässt,
    4. die Beaufsichtigung des Gepäcks beim Be- und Entladen,
    5. die Information über die für alle Fahrgäste einschlägigen Regelungen, soweit sie insbesondere in Devisen-, Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften enthalten sind und die Einhaltung der sich aus den Regelungen ergebenden Verpflichtungen.

    Dies gilt nicht, wenn etwas anderes vereinbart wurde.

  5. Dem Fahrer sind die sich aus den arbeitsrechtlich Regelungen ergebenden Pausen zur Einhaltung der max. Lenkzeit zu gewähren.
  6. Besteht keine andere Vereinbarung, steht BluM Transfer Service GmbH bzw. seinen Erfüllungsgehilfen die Wegführung zum Zielpunkt frei.

§ 3 Leistungsänderungen

  1. Leistungsänderungen durch BluM Transfer Service GmbH, die nach Zustandekommen des Vertrages notwendig werden, sind zugelassen, wenn die Umstände, die zur Leistungsänderung führen, von BluM Transfer Service GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind und soweit die Änderungen nicht erheblich und für den Besteller zumutbar sind. BluM Transfer Service GmbH hat dem Besteller Änderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu erklären.
  2. Ein Anspruch auf Leistungserweiterung bezüglich Einsatzzeit, Streckenführung oder anderer kostenwirksamer Punkte während der Leistungserbringung besteht nicht. Eine Erweiterung ist nur möglich, wenn die arbeitsrechtlichen Vorschriften nicht gebrochen bzw. betriebsinterne Belange nicht gegen eine die Erweiterung stehen. Es erfolgt eine gesonderte Verrechnung entsprechend § 4 Abs. 3. Verspätungen anderer Verkehrsmittel (Flugzeug, Bahn, etc.), Verkehrsstauungen und andere Verzögerungen, welche BluM Transfer Service GmbH nicht zu vertreten hat, beeinflussen diese Regelung nicht. Sollte der Besteller nicht mit Leistungserweiterungen einverstanden sein, so ist dies BluM Transfer Service GmbH schriftlich oder in elektronischer Form mitzuteilen. In diesem Fall werden Leistungserweiterungen bar oder per Kreditkarte vor Ort mit dem Endkunden abgerechnet.

§ 4 Preise und Zahlungen

  1. Es gilt der bei Vertragsabschluss vereinbarte Mietpreis.
  2. Ist nichts anderes vereinbart, so sind Parkgebühren, Zufahrtsgebühren, Mautgebühren und Fährkosten kein Bestandteil des vereinbarten Mietpreises. Eine Ausnahme bilden hier Autobahngebühren, welche bereits in den Mietpreis eingerechnet sind.
  3. Leistungserweiterungen hinsichtlich Fahrtstrecke und Einsatzzeitraum werden zu unseren Standardtarifen bzw. nach Aufwand verrechnet (siehe hierzu auch § 3 Abs. 2)
  4. Im Falle von Verunreinigungen oder Beschädigungen des Fahrzeugs durch Fahrgäste ist der Besteller für Reinigung und Instandsetzung haftbar. Gleiches gilt für den daraus resultierenden Verdienstausfall.
  5. Ist nichts anderes vereinbart, so sind Rechnungen nach Erhalt ohne Abzug fällig.

§ 5 Rücktritt und Kündigung durch den Besteller

  1. Rücktritt:Der Besteller kann vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten. Die Stornierung eines Auftrags kann nur schriftlich oder elektronisch (E-Mail) erfolgen. Mit dem Zugang einer Stornierung kann nur an Werktagen während der Geschäftszeiten gerechnet werden. Die im folgenden genannten Fristen beginnen somit am frühstmöglich zu erwartenden Empfangszeitpunkt. Unsere Stornobedingungen lauten wie folgt:
    • mehr als 48 Stunden vor Fahrtantritt: kostenfrei
    • zwischen 24 und 48 Stunden vor Fahrtantritt: 50%
    • weniger als 24 Stunden vor Fahrtantritt: 100%

    [bezogen auf den von uns bestätigten Fahrpreis]

  2. Kündigung
    1. Werden Änderungen der vereinbarten Leistungen nach Fahrtantritt notwendig, die für den Besteller erheblich und nicht zumutbar sind, dann ist er – unbeschadet weiterer Ansprüche – berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesen Fällen ist BluM Transfer Service GmbH verpflichtet, auf Wunsch des Bestellers hin ihn und seine Fahrgäste zurückzubefördern, wobei ein Anspruch auf die Rückbeförderung nur für das im Vertrag vereinbarte Verkehrsmittel besteht. Entstehen bei einer Kündigung wegen höherer Gewalt im Hinblick auf die Rückbeförderung Mehrkosten, so werden diese vom Besteller getragen.
    2. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind dann ausgeschlossen, wenn die notwendig werdenden Leistungsänderungen auf einem Umstand beruhen, den BluM Transfer Service GmbH nicht zu vertreten hat.
    3. Kündigt der Besteller den Vertrag, steht dem Busunternehmer eine angemessene Vergütung für die bereits erbrachten und die nach dem Vertrag noch zu erbringenden Leistungen zu, sofern letztere für den Besteller trotz der Kündigung noch von Interesse sind.

§ 6 Rücktritt und Kündigung durch BluM Transfer Service GmbH

  1. Rücktritt:BluM Transfer Service GmbH kann vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände, die es nicht zu vertreten hat, die Leistungserbringung unmöglich machen. In diesem Fall kann der Besteller nur die ihm in unmittelbarem Zusammenhang mit der Fahrzeugbestellung entstandenen notwendigen Aufwendungen ersetzt verlangen.
  2. Kündigung
    1. BluM Transfer Service GmbH kann nach Fahrtantritt kündigen, wenn die Erbringung der Leistung entweder durch höhere Gewalt, oder durch eine Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie z. B. Krieg oder kriegsähnliche Vorgänge, Feindseligkeiten, Aufstand oder Bürgerkrieg, Verhaftung, Beschlagnahme oder Behinderung durch Staatsorgane oder andere Personen, Straßenblockaden, Quarantänemaßnahmen sowie von ihm nicht zu vertretende Streiks, Aussperrungen oder Arbeitsniederlegungen, oder durch den Besteller erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Im Falle einer Kündigung aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund einer Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art ist BluM Transfer Service GmbH auf Wunsch des Bestellers hin verpflichtet, ihn und seine Fahrgäste zurückzubefördern, wobei ein Anspruch auf die Rückbeförderung nur für das im Vertrag vereinbarte Verkehrsmittel besteht. Entstehen bei Kündigung wegen höherer Gewalt Mehrkosten für die Rückbeförderung, so werden diese vom Besteller getragen.
    2. Kündigt BluM Transfer Service GmbH den Vertrag, steht BluM Transfer Service GmbH eine angemessene Vergütung für die bereits erbrachten und die nach dem Vertrag noch zu erbringenden Leistungen zu, sofern letztere für den Besteller trotz der Kündigung noch von Interesse sind.

§ 7 Haftung

  1. BluM Transfer Service GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderung.
  2. BluM Transfer Service GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen durch höhere Gewalt sowie eine Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie z. B. Krieg oder kriegsähnliche Vorgänge, Feindseligkeiten, Aufstand oder Bürgerkrieg, Verhaftung, Beschlagnahme oder Behinderung durch Staatsorgane oder andere Personen, Straßenblockaden, Quarantänemaßnahmen sowie von ihm nicht zu vertretende Streiks, Aussperrungen oder Arbeitsniederlegungen.
  3. BluM Transfer Service GmbH ist nicht haftbar für die Zeit- und Ablaufplanung des Bestellers. Ist nicht anderes vereinbart, hat BluM Transfer Service GmbH keinerlei Kontrollpflicht bezüglich der Ablaufplanung des Auftraggebers. Unsere Empfehlungen bezüglich Abfahrts- bzw. Fahrtzeiten sind unverbindlich
  4. Für Kosten welche durch unangemeldetes Übergepäck entstehen, ist BluM Transfer Service GmbH nicht haftbar (siehe auch § 9 Abs. 1)
  5. Die Regelungen über die Rückbeförderung bleiben unberührt.

 

§ 8 Beschränkung der Haftung

  1. Die Haftung von BluM Transfer Service GmbH ist bei vertraglichen Schadensersatzansprüchen wegen Sachschädenst auf den dreifachen Mietpreis (vgl. oben § 4) beschränkt, die Haftung je betroffenem Fahrgast ist begrenzt auf den auf diese Person bezogenen Anteil am dreifachen Mietpreis. Für die Fahrzeuge von BluM Transfer Service GmbH besteht eine gesetzliche Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, welche die Befriedigung begründeter Schadensersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhaltes gegen BluM Transfer Service GmbH oder mitversicherten Personen erhoben werden, umfasst, wenn durch den Gebrauch eines Fahrzeugs von BluM Transfer Service GmbH Personen verletzt oder getötet werden, Sachen beschädigt oder zerstört werden. Für Personen- und Sachschäden gilt momentan eine max. Deckungssumme in Höhe von 50.000.000 Euro, jedoch nicht mehr als 8 Mio. Euro je geschädigter Person.
  2. § 23 PBefG bleibt unberührt. Die Haftung für Sachschäden ist damit ausgeschlossen, soweit der Schaden je beförderte Person 1.000,00 € übersteigt.
  3. Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Begrenzungen haben keine Gültigkeit, wenn der zu beurteilende Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.
  4. BluM Transfer Service GmbH haftet nicht für Schäden, soweit diese ausschließlich auf einem schuldhaften Handeln des Bestellers oder eines seiner Fahrgäste beruhen.
  5. Der Besteller stellt BluM Transfer Service GmbH und alle von ihm in die Vertragsabwicklung eingeschalteten Personen von allen Ansprüchen frei, die auf einem der in § 2 Abs. 3 lit. a. – e. umschriebenen Sachverhalte beruhen.
  6. BluM Transfer Service GmbH haftet nicht, falls Besteller oder Bevollmächtigter nicht Ihrer Informations- bzw. Pflicht zur Schadensminimierung entsprechend § 10 Abs. 4 nachkommen.

§ 9 Gepäck und sonstige Sachen

  1. Reisegepäck kann nur im Rahmen des verfügbaren Laderaums mitgenommen werden. Das Reisegepäck muss so verpackt sein, dass es gegen Verlust, Minderung oder Beschädigung gesichert ist. Es obliegt dem Besteller uns über Übergepäck (mehr als 1 Standardkoffer pro Person) zu informieren.
  2. Für Schäden, die durch vom Besteller oder seinen Fahrgäste mitgeführten Sachen verursacht werden, haftet der Besteller, wenn sie auf Umständen beruhen, die von ihm oder seinen Fahrgästen zu vertreten sind. Eine Reisegepäckversicherung besteht nicht.

§ 10 Verhalten des Bestellers und der Fahrgäste

  1. Dem Besteller obliegt die Verantwortung für das Verhalten seiner Fahrgäste während der Beförderung. Den Anweisungen des Bordpersonals ist Folge zu leisten.
  2. Fahrgäste, die trotz Ermahnung begründeten Anweisungen des Bordpersonals nicht nachkommen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn durch die Missachtung von Anweisungen eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Mitfahrgäste entsteht oder aus anderen Gründen die Weiterbeförderung für das Busunternehmen unzumutbar ist. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegenüber dem Busunternehmen bestehen in diesen Fällen nicht.
  3. Beschwerden sind zunächst an das Bordpersonal, und, falls dieses mit vertretbarem Aufwand nicht abhelfen kann, an das Busunternehmen zu richten.
  4. Der Besteller ist verpflichtet, bei der Behebung von Leistungsstörungen im Rahmen des ihm Zumutbaren mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. [Dies beinhaltet unter anderem auch eine Informationspflicht des Bestellers bzw. dessen Bevollmächtigten gegenüber BluM Transfer Service GmbH, falls Fahrzeuge nicht am vereinbarten Treffpunkt auffindbar sind]

§ 11 Gerichtsstand und Erfüllungsort

  1. Erfüllungsort
    Erfüllungsort ist im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ausschließlich der Sitz des Busunternehmens.
  2. Gerichtsstand
    1. Ist der Besteller ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Busunternehmens.
    2. Hat der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Zustandekommen des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Busunternehmens
  3. Für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich

    § 12 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Mietomnibusverkehr hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

    § 13 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Das gilt nicht, wenn etwas anderes vereinbart wurde.